Demokratische Bildung ist nicht wertneutral
In der am 23. Oktober veröffentlichten „Weimarer Erklärung“ heißt es: „Die historische, politische und kulturelle Bildung ist aktuell herausgefordert durch die Behauptung, schulische und außerschulische Bildung unterliege einem „Neutralitätsgebot“. Gestellt wird damit die Frage nach den Aufgaben von Bildung in der Demokratie. Als Weimarer Akteure einer demokratischen Bildungsarbeit ist es uns ein Anliegen, dazu eine „Weimarer Erklärung über die Grundlagen und Aufgaben historischer, politischer und kultureller Bildung“ abzugeben.“ In vier Thesen stellen die Unterzeichnenden klar, dass Bildungsarbeit auf der Achtung der Menschenrechte, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit beruht und somit niemals „neutral“ sein kann. Vielmehr müsse sie überparteilich sein und zum selbstständigen Denken anregen. Grundlage der Bildungsarbeit sei die Freiheit der Wissenschaften, die
auch 70 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes und 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution geschützt werden müsse.
Erstunterzeichnende der „Weimarer Erklärung“ sind u.a. die Klassik Stiftung Weimar, die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, die Stiftung Ettersberg, das Deutsche Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH, die Bauhaus Universität Weimar, der Weimarer Republik e.V., die Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar, die Volkshochschule Weimar /mon ami, die Weimar-Jena-Akademie Verein für Bildung e.V., die weimar gmbh, die Stadt Weimar sowie die Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar
Nähere Informationen und die Möglichkeit der Mitunterzeichnung gibt es unter www.weimarer-erklaerung.de