Beseitigung der Revolution auf dem Klagewege?
Der Vorwärts beklagt den Umstand, dass noch immer die Ergebnisse der Revolution bekämpft werden und fordert, dass Wolfgang Heine, der Innenminister Preußen, zur Tat schreiten solle. Anlass der Aufregung ist die Klage eines Rechtsanwalts aus Halberstadt, der die Gültigkeit des allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrechts anzweifelt.
Volltext:
Gegenrevolutionäre Unverschämtheiten.
Aus Halberstadt wird uns geschrieben: Als die neugewählte Stadtverordnetenversammlung ihre erste Sitzung abhielt, kam ein Wahlprotest des Rechtsanwalts Heine [nicht verwandt, Anm.] zur Verlesung, der gegen die Wahlen in Preußen und damit auch in Halberstadt Einspruch erhob, weil diese Wahlen – gegen die Städteordnung verstoßen! Die Stadtverordnetenversammlung ging debattenlos über den Protest zur Tagesordnung über. Damit begnügte sich dieser streitbare Herr nicht, sondern strengte Klage bei dem Bezirksausschuß in Magdeburg gegen die Stadtverordnetenversammlung in Halberstadt an, und der Bezirksausschuß forderte innerhalb 14 Tagen von der Stadtverordnetenversammlung die Beantwortung dieser Klage. Es ist selbstverständlich, daß die Stadtverordnetenversammlung auch über die Aufforderung des Bezirksausschusses (Unterschrift: Schauinsland) zur Tagesordnung übergehen wird. Denn die sozialistische Mehrheit der Stadtverordneten ist der Ansicht, daß der Bezirksausschuß sich an die preußische Regierung wenden müßte, wenn er eine Erörterung über die Gültigkeit der preußischen Stadtverordnetenwahlen auf Grund des allgemeinen, geheimen und gleichen Wahlrechts herbeiführen will. – Aber wir richten an den Ministern des Innern in Preußen [Wolfgang Heine, Anm.] die Frage: Wie lange sollen wir eine solche Verhöhnung der Revolution uns noch gefallen lassen?
Quelle:
Der Vorwärts vom 01. April 1919, 36:168 (1919), S. 2.
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Bild:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Heine#/media/File:WP_Heine_Wolfgang.jpg