Schleswig - Die umstrittene Nordgrenze
In den Grenzgebieten des Reiches mit einer starken nicht-deutschsprachigen Minderheit wurden gemäß des Grundsatzes vom Selbstbestimmungsrecht der Völker nach dem Ersten Weltkrieg abgehalten. Während die Ostgrenze teils heftig mit Waffengewalt umkämpft wurde und die Volksabstimmungen nicht in einem friedlichen Rahmen auflaufen konnten, blieb die Nordgrenze Deutschlands vergleichsweise ruhig. Umstritten war jenes Gebiet, welches nach dem Dänisch-Deutschen-Krieg von 1864 annektiert worden war. Mäßigenden Einfluss auf die Organisation der notwendig gewordenen Volksabstimmung, deren Ergebnis 1920 zu einer Teilung Schleswigs führte, hatte die Einbindung der neutralen Mächte Schweden und Norwegen, die neben Frankreich und Großbritannien im sog. Viererrat die Abstimmung vorbereiteten.
Volltext:
Die Volksabstimmung Schleswigs
Nach einer Havasmeldung soll der Viererrat in der Diensttagssitzung die Schleswiger Frage entsprechend den von uns gestern veröffentlichten Beschlüssen des Gebietsausschusses endgültig dahin geregelt haben, daß die Bewohner Schleswigs selbst über ihre künftige Zugehörigkeit entscheiden sollen. Es soll aber nur in Mittelschleswig nach Gemeinden, dagegen in Nordschleswig im Ganzen abgestimmt werden.
Die Reichsregierung hat bereits früher zu der Frage Stellung genommen. Würde in Nordschleswig im Ganzen abgestimmt, so wäre die Folge davon, daß unzweifelhaft deutsch gesinnte Teile Nordschleswigs, besonders der Landstrich unmittelbar nördlich der Clausenschen Linie, majorisiert werden würden. Es ist nicht einzusehen, warum die gemeindeweise Abstimmung, die für Mittelschleswig zugegeben worden ist, den Nordschleswigern versagt werden soll, wenn anders die Abstimmung wirkliche Selbstbestimmung bedeuten soll.
Wir halten es für ausgeschlossen, daß die Reichsregierung durch einen Versuchsballon, wie ihn die genannte Havasnachricht darstellt, sich von ihrem Standpunkt abbringen lässt, der ihr durch die Annahme der 14 Wilsonschen Punkte vorgezeichnet ist.
In der gleichen Weise wird die Reichsregierung zu der von „Agence Havas“ angekündigten Forderung des Viererrats Stellung nehmen, während der Abstimmung das Land durch alliierte Streitkräfte zu besetzen und durch eine internationale Kommission verwalten zu lassen. Die in einer derartigen Forderung liegende Zumutung muß als ungeheuerlich zurückgewiesen werden. Die Reichsregierung wird dafür sorgen, daß ein einwandfreier Modus für unparteiische Durchführung der Wahl gewählt wird. Da sie einen Versöhnungsfrieden schließen will, dürfte sie bereit sein, auch etwaige Vorschläge des Viererrats über die Durchführung der Wahl entgegenzunehmen, zu prüfen und in dem Falle anzunehmen, daß sie Unparteilichkeit und Schutz des Selbstbestimmungsrechtes gewährleisten. Alle Ansinnen, die darüber hinausgehen, werden mit aller Schärfe und Bestimmtheit zurückgewiesen werden. Denn sie verfolgen nicht den Zweck, die Bedingungen zu verwirklichen, unter denen der Waffenstillstand eingegangen wurden, und denen gemäß der Friede geschlossen werden muß, sondern sie zielen lediglich darauf, die nationale Ehre des deutschen Volkes anzutasten und ihm damit Selbstbewusstsein und nationale Kraft zu rauben, die ihm für den zukünftigen friedlichen Existenzkampf unbedingt bleiben müssen.
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„Politiken“ teil mit, daß die Mitteilung über die Errichtung eines dänischen Pressebureaus in Flensburg während der bevorstehenden Abstimmung nicht zutreffe. Der dänischen Regierung liege hiernach eine Einmischung in deutsche Angelegenheiten vollkommen fern.
Quelle:
Deutsche Allgemeine Zeitung vom 18.4.1919.
In: http://zefys.staatsbibliothek-berlin.de/kalender/auswahl/date/1919-04-18/2807323X/
Bild:
https://de.wikipedia.org/wiki/Provinz_Schleswig-Holstein#/media/File:Map-Prussia-SchleswigHolstein.svg

