Eine Republik, ein Heer
Nur Wenigen ist es bewusst, aber erst in der Weimarer Republik wurde eine deutsche Armee gegründet. Vorher verfügten die größten Teilstaaten des Reiches (Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg) über ihre eigenen Streitkräfte. Viel Glück hat diese Reform der Republik allerdings nicht gebracht.
Volltext:
Mit dem Inkrafttreten der Verfassung sind alle Teile der Wehrmacht des Deutschen Reiches meinem Oberbefehl unterstellt. Ich übertrage die Ausübung des Oberbefehls dem Reichswehrminister, soweit ich nicht unmittelbar Befehle erteile. Gleichzeitig ist die Heeresverwaltung auf das Reich übergegangen und es hat die Selbstständigkeit der Heeresverwaltungen der einzelnen Länder aufgehört. Verwaltungsbefugnisse und Kommandogewalt stehen daher den einzelnen staatlichen Kriegsministern nicht mehr zu. Mittel des Reiches sind vom 1. Oktober ab für ihre Stellen nicht mehr verfügbar. Die Verantwortung für die militärischen Maßnahmen und Ausgaben werden von nun an allein von dem Reichswehrministerium getragen und vom Reichsministerium vor der Nationalversammlung bzw. dem Reichstag vertreten. Spätestens bis zum 1. Oktober soll aus den vorhandenen einzelstaatlichen Kriegsministerien und sonstigen geeigneten Militärbehörden das Reichswehrministerium gebildet werden. In der Übergangszeit wird sich der Reichswehrminister zur Durchführung der Verwaltung der vorhandenen einzelstaatlichen Militärzentralbehörden bedienen, die zu diesem Zwecke in Reichswehrstellen umgewandelt werden. Er wird dabei der landsmannschaftlichen Eigenart in den einzelnen Ländern im Sinne der mit den Landesregierungen während der Verfassungsberatung getroffenen Vereinbarungen Rechnung tragen und die endgültige Regelung dieser Beziehungen durch das neuzuschaffende Reichswehrgesetz schleunigst in die Wege leiten.
Quelle:
Ursachen und Folgen, Bd. 3, S. 538.
Bild:
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichswehr#/media/Datei:War_Ensign_of_Germany_(1921-1933).svg