Die Weimarer Republik – Deutschlands erste Demokratie

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Ferdinand Tönnies: "Gegenwarts- und Zukunftsstaat"

Es liegt in der Natur der Sache, dass man sich zu fragen beginnt, welchen Staat man hinter sich gelassen hat, warum dies funktionieren konnte und in welchem neuen Staat man nun leben will. Ferdinand Tönnies, der "Vater" der deutschen Soziologie, tat dies in einem Kurzessay.

Ferdinand Tönnies Büste in Husum

Volltext:

Der rasche Sieg der Revolution im Reich und den Einzelstaaten muss aus mehreren zusammenwirkenden Ursachen, die ihm günstig waren, erklärt werden. Am meisten daraus, daß die Zeitereignisse eine dem Reich und folglich auch den Einzelstaaten entscheidend ungünstige Wendungen genommen hatten  -  was gab es noch zu retten? Die Stimmung der Verzweiflung erleichtert sich selber als Stimmung der Resignation. Übrigens aber muss man auch hier, wie auch beim Krieg und anderen Katastrophen, innere Ursachen und äußere Anstöße sorgfältig unterscheiden. Der gegenwärtige Staat, der nur ein Augenblicksgebilde ist, aber dadurch sich rechtfertigt, daß er den zukünftigen Staat vorbereitet, ist nur dadurch möglich, daß er trotz der ungeheuren Veränderung seiner Formen dem vergangenen Staat seinem Inhalt nach sehr ähnlich sieht, daß dieser in jenem fortzudauern scheint, nein, wirklich fortdauert. Die Versuche, auch nur die Grenzen der Einzelstaaten zu verschieben, neue Republiken zusammenschweißen, zeugen nur von Mangel an politischem Denken, an politischer Erfahrung.

Was wäre aus den Arbeiter- und Soldatenräten als vorläufigen Inhabern der Souveränität geworden, wenn die gesamte Beamtenschaft der Verwaltung in den größeren Staaten, vollends nun diejenige der großen gemischten Verwaltungen der preußisch-hessischen Eisenbahen und der Reichsverwaltung der Post, ihre Arbeit auch nur drei Tage eingestellt hätte? Ja, wenn auch nur deren Oberleitung versagt hätte? Die Dauer der neuen Spitzen über diese drei tage hinaus wäre zweifelhaft gewesen.

Es ist, wie es scheint, kein Augenblick daran gedacht worden, die Arbeit einzustellen. Wo Störungen und Unterbrechungen des Dienstes vorgekommen sind, waren sie gewaltsamen Eingriffen der neuen Oberbehörden zuzuschreiben, die selber noch nicht begriffen hatten, daß ihnen nur als Glieder in einem komplizierten Mechanismus eine Aufgabe und ein Sinn zukomme, die vielmehr wie Kinder, die auf die Tasten schlagen, meinen, Klavier zu spielen, so das ungewohnte Regime begriffen. Es kommt hier nicht darauf an, die Beweggründe zu prüfen und zu würdigen, von denen die Beamtenschaft bei ihrem Verhalten geleitet wurden. Merkwürdig ist für uns die Lehre, die sich daraus ergibt - die an sich nicht neu ist, aber nicht in schlagenderer Weise benutzt werden könnte -, die Lehre nämlich, daß die Bureaukratie trotz aller Amtseide und aller Namen als „Kaiserliche Post“, „Kaiserliche Gesandtschaft“, als herzogliche, großherzogliche usw. Regierung, Justiz, Eisenbahnverwaltung, Universität, usw. nicht den Monarchen, selbstverständlich nicht deren Personen, aber auch nicht deren staatsrechtliche Funktionen, sondern daß sie ausschließlich dem Reich und den Staat dienten und ferner dient - ja, daß sie durchweg in diesen deutschen Staaten, ungeachtet der monarchischen Formen und Überlieferungen, weit vollkommener und bewusster den Staatsgedanken erfüllt hat als etwa in den Vereinigten Staaten von Amerika oder gar von Mexiko oder Brasilien - was manchem Nichts-als-Republikaner eine etwas unbequeme Einsicht sein mag.

Wir wissen nicht, was die weitere Zukunft in sich birgt, welche Irrtümer oder Enttäuschungen sie erhalten möge. Aber für den Blick in die Ferne wird immer gelten: le présent est gros de l`avenir - die Gegenwart geht schwanger mit der Zukunft -, mag dieser eine leichtere oder schwere Geburt beschieden sein. Doch „man kann die Geburtswehen abkürzen.“ Aber - wir kehren hier die Gedankenfolge um, ohne sie zu verändern die in der ersten Vorrede des ersten Bandes des „Kapitals“ steht - auch wenn eine Gesellschaft dem Naturgesetz ihrer Entwicklung auf die Spur gekommen ist, kann sie naturgemäß Entwicklungsphasen weder überspringen noch wegdekretieren. Dies sei hier angeführt nicht als eine Ansicht, die Autorität für sich in Anspruch nimmt, sondern als einfache Feststellung einer Tatscáche, als etwas das sich von selbst versteht. Die deutsche Gesellschaft war, auch ohne Krieg und Revolution, einigermaßen dem Naturgesetz ihre Entwicklung auf die Spur gekommen - nicht am wenigsten mit Hilfe von Marx, Engels und ihrer Nachfolger, aber auch mit Hilfe anderer deutscher Denker und Forscher -, aber der Wahn, als ließen sich naturgemäße Entwicklungsphasen überspringen oder wegdekretieren, liegt so tief in der Seele derer, die stark wollen, aber schwach denken, daß er mitnichten für überwunden gelten darf.

Sicher ist - und das erklärt viele irrige Meinungen und überschwängliche Erwartungen -, daß die Entwicklung einen gewaltigen Ruck gemacht hat, der unter allen Umständen bedeutende Wirkungen auslösen wird. In der natürlichen Entwicklung ist eben jeder Geburtsakt ein solcher Ruck oder, wenn man lieber will, ein Sprung ans Licht; aber die historischen Geburten sind nicht in Stunden, auch nicht in Tagen und Wochen erledigt; sie können Jahrzehnte; ja Jahrhunderte dauern. Und das Neugeborene, je höher seine Organisation, um so zarter und schwächer ist es in früher Jugend, und um so mehr bedarf es der sorgfältigen Hut, der vorsichtigen Pflege.

Vor mehr als drei Jahren ließ ich, aufgefordert von den Herausgebern der Sammelschrift „Die Arbeiterschaft im neuen Deutschland“, einige Seiten über Sozialpolitik nach dem Kriege beizutragen, eine Erörterung über deren Aussichten und Erfordernisse in folgende Sätze ausklingen: „Wenn heute in ihren Genossenschaften und deren Eigenbetrieben die Genossen das Bewusstsein unmittelbar ergreifen, daß sie für sich selber auch dann arbeiten, wenn sie keine Dividenden herausziehen, so werden und müssen sie lernen, den Staat und das Reich als eine große, als die Gesamtgenossenschaft zu verstehen und zu würdigen, worin sie sich bewegen als in ihrem eigenen Laufe; denn das ist doch der tiefste Sinn, in dem wir die soziale Frage zu lösen versuchen können: daß dem Volksgenossen wieder eine Heimat geschaffen werden, daß der Besitzlose am Gemeineigentum und in der Gemeinwirtschaft sein Eigentum und seine Wirtschaft erkenne und finde, daß an die Stelle der Regierung über Personen die Verwaltung von Sachen und die Leitung von Produktionsprozessen treten solle.“

Dem kundigen Leser entgeht es nicht, daß hier auf die berühmte Stelle im „Anti-Dühring“ hingedeutet wurde, worin verkündet wird: „An die Stelle der Regierung über Personen tritt die Verwaltung von Sachen und die Leitung von Produktionsprozessen.“ Freilich hat Engels in diesem Satz eine begreifliche Antithese aufgestellt, die nicht ohne weiteres auf die wirklichen Dinge angewendet werden kann. Tatsächlich hat es sich bei der Regierung über Personen immer auch um die Verwaltung von Sachen gehandelt - aus der Domänenverwaltung, das ist der Bewirtschaftung von Grund und Boden, ist das moderne Beamtentum vorzugsweise hervorgegangen -, und tatsächlich kann es keine Leitung von Produktionsprozessen geben, die nicht auch eine Willensbestimmung von Menschen für sich in Anspruch nähme. Und doch hat der Gegensatz einen großen Sinn. Der Staat regiert so lange über das Volk - über Land und Leute -, als er von ihnen wesentlich verschieden ist, eine Anstalt, die wenigstens in erster Linie für eine Klasse oder sogar für eine einzelne Familie bestimmt ist und deren Interessen in sich verkörpert; das Regiment kann mit Wohlwollen in landesväterlicher Weise über die „Untertanen“ ausgeübt werden, wie eine Herschafft über Sklaven auch ausgeführt werden kann und oft geführt worden ist; aber im einen wie im anderen Falle ist nur das Herrentum Eigentümer und Nutznießer der Sachen, eben dadurch verfügt es auch über die Personen oder wenigstens über deren Arbeitskräfte für seine Zwecke, mögen diese nun oft nur Vermehrung der Habe oder Vermehrung der Macht stehen. Was den Staat betrifft, so ist dies in der Idee und Theorie längst überwunden, viele Male ist erkannt und behauptet worden, daß der Staat Sache des Volkes oder daß er die Organisation des Volkes sei, also das Amt des Monarchen wie „seiner“ Minister und Beamten „Dienst am Volke“. In der Wirklichkeit jedoch blieben und bleiben immer bedeutende Reste dessen, was der alte Göttinger Albrecht die privatrechtliche Auffassung des Staates genannt hat - in parlamentarischen und republikanischen Großstaaten etwas anders gestaltet als in monarchisch-konstitutionellen. Dort nämlich sind die eigenen, ihrer Natur gemäß relativ selbstständigen sachlichen Organisationen des Staates viel schwächer entwickelt als in diesen; während die Unabhängigkeit von Personen, von Familien und ihren Gottheiten reiner zutage tritt. Eine herrschende Plutokratie hat naturgemäß eine heilige Scheu vor dem, was A. Wagner das Gesetz der wachsenden Staatstätigkeiten genannt hat: so kenne England und die Vereinigten Staaten keine Staatseisenbahn; Frankreich hat nur einen schwachen Anfang damit gemacht und ist übrigens „das Land der Privatbahnpolitik, des staatlich organisierten Privateisenbahnmonopols“ (v. d. Leyes). In den Vereinigten Staaten ist nicht einmal das Telegraphen- und Telefonwesen verstaatlicht. Außer Frankreich, das wenigstens das Erbe seiner alten Monarchie entwickelt hat, kennen diese Staaten keinen von entscheidender Staatsgesinnung erfüllten Beamtenstand; die Ämter werden nicht als Staatsdienst empfunden, sondern, als mehr oder minder einträgliche Stellen, deren Ehre nicht in Betracht kommt, deren Einkünfte eine Bank oder ein großindustrieller Betrieb oder irgendeine Interessengesellschaft leicht überbieten kann. Man weiß, daß auch die deutschen Staatsbeamten dieser Geldgesinnung nicht mehr fremd waren, aber ein herrschendes Motiv war sie doch offenbar noch nicht geworden. Der deutsche Beamte hielt es doch für vornehmer, dem Staat zu dienen, als einem Privatmann oder einer Kapitalassoziation. Den persönlichen Eid der Treue gegen einen Monarchen hat mancher mit Widerwillen geleistet, der Kundige aber immer mit dem Bewusstsein, daß die Treue nur dem Staat und dem Volke gelten könne. Bezeichnend ist auch, daß die Formel „Für König und Vaterland“, die in England unverminderte Geltung hat („for King an Country“), in Preußen und im Deutschen Reiche neuerdings keine Verwendung mehr fand.

Man darf sagen, daß die Engelssche Antithese recht hat, wenn man sie relativiert. Je mehr der Staat Verwaltung von Sachen und Leistung von Produktionsprozessen wird, um so weniger ist er seinem Wesen nach Regierung über Personen. Der Beamte kennt sein Recht und seine Obliegenheiten, im normalen Laufe der Geschäfte hat ihm kein Vorgesetzter etwas zu befehlen, was außerhalb dieses Kreises liegt: jener Operettenvers hat einen tiefen Sinn: „Der Bureaukrat tut seine Pflicht, mehr tut er nicht.“ Nur in dem Maße, als Beamte selber von oben regiert, reglementiert, schikaniert und geschurigelt werden, haben sie das menschlich-allzumenschliche Bestreben, die unter ihnen stehenden Beamten und Arbiter und schließlich auch das liebe Publikum wieder zu regieren, zu reglementieren, zu schikanieren und zu schurigeln. Je mehr aber der Dienst seine eigene innere Gesetzlichkeit gewinnt, je mehr er durch sachliche Erfordernisse und Notwendigkeiten eindeutig und zwangsläufig bestimmt wird, um so mehr nimmt jenes Regiertwerden und Regieren ab zugunsten eines bewussten Zusammenwirkens zu gemeinsamem Zwecke und es gemeinsamen Volksdienstes, wie ihn die Natur der Sache verlangt. Je mehr der gemeinsame Zweck und der Volksdienst verdunkelt ist durch Überlieferungen, durch scheinbare Zwecklosigkeit der Tätigkeiten, wie beim militärischen Friedensdienst, um so mehr blüht noch das eigentliche Regieren - daher im Felde schon viel weniger, wenn es auch durch die Langwierigkeit des Krieges verhängnisvoll wieder auflebte. Im modernen Staat ist nächst dem Militärdienst das Steuerwesen und die gesamte Polizei das natürliche Gebiert der Regierung, die sich „ungelitten“ macht, weil in diesen Gebieten die Zweifachheit und Zerspaltung von Staat und Volk unmittelbar zutage tritt und die Beamten als ihre Aufgabe empfinden, das Interesse des Staates gegen das Volk gebietend, fordern, hemmend und abwehrend zu vertreten, wovon zum Beispiel bei der Post und bei der Eisenbahn keine Rede sein kann. Je mehr also der reine Verwaltungsstaat sich ausbildet und verstärkt, um so mehr werden jene Gebiete ihm angepasst und untergeordnet, insoweit also zurückgebildet werden. Während der „Rechtsstaat“, den man dem Polizeistaat entgegenwälzen wollte, nur das Herübernehmen von Gedanken und Einrichtungen, die ihrer Natur nach hinter dem Polizeistaat lagen, bedeutet, ist hingegen der echte Verwaltungsstaat die planmäßige Umwandlung des durch Verwaltungsrecht schon geordneten Polizeistaats in ein zeitgemäßeres soziales Gebilde.

Angebahnt kann sie nicht durch Verstaatlichungen allein werden, deren rasche Vermehrung den ganzen Prozess eher schwer gefährden würde, sondern auch durch Einrichtungen, daß sie ihr Recht auf Fortdauer nur dadurch und insoweit wahren können, daß und weil es dem anerkannten öffentlichen Interesse entspricht; daß und weil also der Unternehmer offenbar als eine Art von Oberbeamter im Namen der Gesamtheit seine Funktionen ausübt, wie es ihm als einem „Kapitän der Industrie“ schon oft in guter Meinung zur sittlichen Vorschrift gemacht worden ist, natürlich ohne nennenswerte Wirkungen. Angebahnt kann jene Umgestaltung ferner werden durch Förderung des Konsum- und Produktivgenossenschaftswesens, das auf privater Grundlage den Gedanken des Zusammenleitens für den gemeinsamen Vorteil anstatt für den Gewinn weniger, zumeist sogar an der Arbeit unbeteiligter Personen nach seinen bisher noch schwachen Kräften zu verwirklichen gewagt hat.

Quelle:

Ferdinand Tönnies: Gegenwarts- und Zukunftsstaat. in: Die neue Zeit vom 20. Dezember, Nr. 12, S.1-3

In: http://library.fes.de/cgi-bin/nzpdf.pl?dok=191819a&f=265&l=288

 

Bild:

https://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_T%C3%B6nnies#/media/File:Ferdinand_Toennies_Bueste_Husum-Ausschnitt.jpg

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Ein Projekt des Weimarer Republik e.V. mit freundlicher Unterstützung

Glossar

Abkürzungs- und Siglenverzeichnis der verwendeten Literatur:

ADGBAllgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund
AEGAllgemeine Elektricitäts-Gesellschaft
AfA-BundGeneral Free Federation of Employees
AVUSAutomobil-Verkehrs- und Übungsstraße
BMWBayrische Motorenwerke
BRTBruttoregistertonne
BVPBayerische Volkspartei
CenterZentrumspartei
DAPDeutsche Arbeiterpartei
DDPDeutsche Demokratische Partei
DNTDeutsches Nationaltheater
DNVPDeutsch-Nationale Volkspartei
DVPDeutsche Volkspartei
KominternCommunist International
KPDKommunistische Partei Deutschlands
KVPKonservative Volkspartei
MSPDMehrheitssozialdemokratische Partei Deutschlands
NSNationalsozialismus
NSDAPNationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei; Nazipartei
NVNationalversammlung
O.C.Organization Consul
OHLOberste Heeresleitung
RMReichsmark
SASturmabteilung; Brownshirts
SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands
SSSchutzstaffel
StGBPenal Code
UfAUniversum Film Aktiengesellschaft
USPDUnabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands
VKPDVereinigte Kommunistische Partei Deutschlands
ZentrumDeutsche Zentrumspartei
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(zusammengestellt von Dr. Jens Riederer und Christine Rost, bearbeitet von Stephan Zänker)