Gustav Noske befiehlt den Einmarsch in Berlin
Zwar waren am 13. Januar die Kämpfe zwischen den bereits in Berlin agierenden Regierungstruppen und Spartakus-Verbänden zu deren Ungunsten entschieden, doch wurden weiterhin zusätzliche Truppen von außerhalb gesammelt, um in die Stadt einzumarschieren. Die Freikorps, wie jenes von Bernhard von Hülsen, welches laut dem unten stehenden Aufruf gegen den Bolschewismus und für die Nationalversammlung kämpfte, wurden an mehreren Bürgerkriegsschauplätzen eingesetzt und waren für verschiedene Kriegsverbrechen verantwortlich.
Volltext 1:
[Befehl] I a Nr. 10 13. Januar 1919
1. Der Oberbefehl in und bei Berlin ist durch die Reichsregierung mir übertragen. Ich ersuche alle militärischen Dienststellen, Truppenteile und Wehren, meinen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten.
Das Generalkommando Lüttwitz, das die regierungstreuen Freiwilligenkorps führt [darunter das Freikorps Hülsen, Anm.], ist mir unterstellt. Außerdem treten zu meinem Stabe bevollmächtigte Vertreter der Kommandantur Berlin für die Berliner Truppen und Wehren, damit die Einheitlichkeit des gemeinsamen Handelns gewährleistet ist.
Vom Oberkommando gehen die Weisungen an die einzelnen Abschnitte Berlins. In letzteren werden die Kommandeure der einzelnen Freikorps bzw. Divisionen den militärischen Befehl führen. Ihnen zur Seite werden ebenso wie beim Oberkommando bevollmächtige Vertreter der im Abschnitt bereits tätigen regierungstreuen Truppen und Wehren eingesetzt. Diese übermitteln die zum gemeinsamen militärischen Zusammenwirken von den Kommandeuren der Freiwilligenkorps bzw. Divisionen zu erlassenden Befehle an die der Kommandantur unterstellten Truppen und Wehren.
In gleicher Weise treten zu den Stäben Vertreter der Volks- bzw. Bürgerwehren der betr. Abschnitte.
2. Sämtliche regierungstreuen Freiwilligenkorps, Berliner Truppen und Wehren tragen vom Tage des Einmarsches ab als Erkennungszeichen eine weiße Binde (Taschentuch) am rechten Oberarm.
[3.-5. enthalten militärische Einzelbestimmungen]
6. Die militärischen Verhältnisse Groß-Berlins werden entsprechend den von der Reichsregierung und den vom A. und S.-Rat gewählten Zentralrat zu erlassenden Verordnungen geregelt werden.
Der Oberbefehlshaber.
Noske.
Volltext 2:
Deutsches Volk! Auf! Gegen den Bolschewismus!
Wollt Ihr weiterhin den anmaßenden Gewalttaten der Spartakusleute untätig zusehen? Wollt Ihr Euch von einer vor nichts zurückschreckenden Minderheit vergewaltigen lassen?
Wollt Ihr eine Schreckensherrschaft nach russischem Vorbild?
Deutsches Volk, erwache. Nimm Dein Schicksal in die Hand. Offiziere, Bürger, Bauern, Soldaten aller Schichten und Parteien, die gegen den spartakistischen Terror sind, kommt, tretet uns bei.
Wir schützen die jetzige Regierung. Wir schützen die Nationalversammlung. Nieder mit dem Bolschewismus.
Meldungen Werder (Havel), Am Markt. Mobile Löhnung, 5 M[ark] Tageszulage, freie Verpflegung und Bekleidung.
Freikorps Hülsen.
Bedingungen für den Eintritt.
I.
Von der Regierung festgesetzte Verpflichtungsformel für die Freiwilligen-Verbände.
Ich verpflichte mich, der deutschen sozialistischen-demokratischen Republik mit allen Kräften zu dienen und nach bestem Wissen als Soldat zu dienen.
Die jetzige provisorische Regierung werde ich unbedingt schützen und sie unterstützen in der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Innern und an den Grenzen des Reiches.
Ich trete ein für ungestörte Nationalwahlen, den Schutz der Nationalversammlung und der von dieser beschlossenen Gesetze.
[II. enthält militärische Bestimmungen]
Quelle:
Ursachen und Folgen, Bd. 3, S. 68 u. 516f.
Bild:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/5e/Bundesarchiv_Bild_102-14240%2C_Gustav_Noske.jpg