Nach dem Aufstand ist vor der Wahl
Der Januaraufstand ist niedergeschlagen. Die freiheitliche Ordnung scheint zunächst gesichert. Doch erst die Wahlen zur Nationalversammlung sollen dieser Ordnung eine sichere, verfassungsgemäße Grundlage schaffen.
Volltext:
Der Schutz der Nationalwahlen.
Ein Erlass der Regierung.
Das deutsche Volk steht vor den Wahlen zur Nationalversammlung. Die Nationalversammlung allein kann uns den Frieden bringen, nur sie kann die errungene Freiheit in einer neuen Verfassung verankern.
Es gilt, den ungestörten Verlauf der Wahlen zu sichern. Pflicht eines jeden Deutschen ist es, hierbei zu helfen.
Die Wahlfreiheit ist jedem Volksgenossen durch das Gesetz, insbesondere den §107 des Reichs-Strafgesetzbuches ausdrücklich verbürgt. Nach dieser Vorschrift wird mit schwerer Freiheitsstrafe bestraft, wer einen Deutschen durch Gewalt und Drohung zu hindern sucht, in Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte zu wählen oder zu stimmen. Die Reichsregierung wird jede Störung der Wahlhandlung mit Entschiedenheit entgegentreten. Wer es unternimmt, die Wahlen zu stören oder zu hindern, verstößt aber nicht nur gegen Gesetz und Recht, er versündigt sich vielmehr angesichts der unschätzbaren Güter, die durch die Nationalversammlung geschützt werden sollen, auch and er Zukunft des Vaterlandes.
Quelle:
Vossische Zeitung vom 15. Januar 1919, Nr. 26/15 Morgens, S.1
In: http://zefys.staatsbibliothek-berlin.de/kalender/auswahl/date/1919-01-15/27112366/