Heim nach Thüringen?
Koburg wurde traditionnellerweise zu den thüringischen Staaten gezählt. Doch in Vorbereitung des Zusammenschlusses dieser Kleinstaaten im Land Thüringen wurde den Koburgern gestattet über diesen Schritt abzustimmen. Wenige Monate nach dem untenstehenden Beschluss sprach sich eine überwältigende Mehrheit von 88% gegen Thüringen aus. Koburg wurde ein Teil des Freistaats Bayern.
Volltext:
Politisches aus Thüringen.
Freistaat Koburg.
Die Koburger Landesversammlung gab am 1. Juli einstimmig dem Vertrag zwischen dem Herzog Karl Eduard und der Staatsregierung des Freistaates Koburg ihre Zustimmung, wonach der Herzog seine Rechte an dem ihm eigentümlich zustehenden Domänenvermögen zugunsten des Landes aufgibt. Dem Herzog verbleiben Schloß, Schloßpark und Gut Callenberg nebst Tierpark, weiter das Schloß Eichhof und Rosenau. Der Herzog erhält ferner eine Barsumme von 1,5 Millionen Mark. Weiter wird dem Herzog und der Herzogin auf Lebzeit das Wohnrecht auf der Feste Koburg zuerkannt. Der Herzug errichtet eine Landesstiftung, der die seitherigen herzoglichen Sammlungen, sowie der Hofgarten, Museum, Theater, Festung und die Einrichtungsgegenstände auf Schloß Ehrenburg einverleibt werden. Anschließend wurde ein Gesetz über den Ausgleich mit dem Herzog angenommen und drei Bevollmächtigte zur Durchführung des Vertrages gewählt.
Der Gesetzesentwurf über den Zusammenschluß der thüringischen Staaten wurde nach langer Aussprache mit folgender Resolution verabschiedet: "Die Landesversammlung des Freistaates Koburg lehnt den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über den Zusammenschluß der thüringischen Staaten nicht ab, erklärt sich vielmehr bereit, alsbald die in den Artikeln 9 und 11 vorgesehenen Bevollkmächtigten der Volksvertretung und Regierungsvertreter zu entsenden, um gemeinsam mit den Vertretern der anderen thüringischen Staaten über die Voraussetzungen zu beraten, unter denen die Bildung eines neuen lebensfähigen Staatenwesens möglich ist. Sie ist aber der Meinung, daß diese Schicksalsfrage des Koburger Landes nicht ohne vorangegangene Befragung der Bevölkerung entschieden werden kann und ersucht die Staatsregierung, mit tunlichster Beschleunigung die Maßnahmen zu treffen, die zur Vorbereitung und Durchführung der Volksabstimmung erforderlich sind."
Quelle:
Jenaer Volksblatt Nr. 153 vom 4.7.1919
In: https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00259076/JVB_19190704_153_167758667_B1_002.tif?logicalDiv=jportal_jparticle_00636298
Bild:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freistaat_Coburg#/media/Datei:Karte-HSC.png