Was muss, das muss
Trotz Protesten hat die Nationalversammlung keine realistsche Alternative. Sie muss den Versailler Friedensvertrag ratifizieren. Das entsprechende Gesetz ist kurz und bündig.
Volltext:
Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom 16. Juli 1919
Die verfassungsgebende deutsche Nationalversammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Zustimmung des Staatenausschusses hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Dem am 28. Juni 1919 unterzeichneten Friedensvertrage zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten und dem dazugehörenden Protokolle sowie der am gleichen Tage unterzeichneten Vereinbarung über die militärische Besetzung der Rheinlande wird zugestimmt.
Der Friedensvertrag, das Protokoll und die Vereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 16. Juli 1919.
Der Reichspräsident: Ebert.
Der Präsident des Reichsministeriums: Bauer.
Quelle:
Reichs-Gesetzblatt, Jg. 1919, S. 687.
Bild:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1919_140_0687.jpg#/media/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1919_140_0687.jpg