Bayern fordert starken Föderalismus
Die folgende Entschließung des bayerischen Landtags ist Teil der innerdeutschen Debatte um die Ausgestaltung der Reichsverfassung. Nicht nur innerhalb der Nationalversammlung wollten die Parteien ihren Einfluss sichern, auch die Länder nahmen an der Debatte teil. Bayern war bereits im Kaiserreich stets auf seine Rechte bedacht gewesen und diese Grundkonstante der deutschen Innenpolitik sollte auch in der Weimarer Republik beibehalten werden.
Volltext:
Der bayerische Landtag als die souveräne Vertretung des bayerischen Volkes verfolgt mit schwerer Sorge die Verhandlungen des Verfassungsausschusses der deutschen Nationalversammlung. Die von diesem bisher gefaßten Beschlüssen zeigen die deutliche Absicht, über die Regierungsvorlage hinaus eine unerträgliche Unitarisierung und Zentralisierung des Reiches herbeizuführen.
Bayern steht treu zum Reiche. Das bayerische Volk ist bereit, zur Stärkung der Reichseinheit und Reichsgewalt auf manche der ihm teuer gewordenen Rechte zugunsten des Reiches zu verzichten, aber die förderativen Grundlagen des Reiches will es unangetastet wissen. Durch einseitige Gesetzgebungsakte der Nationalversammlung können lebenswichtige Sonderrechte des bayerischen Volkes nicht einfach aufgehoben werden. Nur auf dem Wege der Verständigung, zu der Bayern die Hand bietet, kann hier eine zeitgemäße Umgestaltung von dauerndem Bestande geschaffen werden.
Entschiedenen Widerspruch erhebt der bayerische Landtag aber auch gegen das Bestreben, durch unangemessene Ausdehnung der Zuständigkeit des Reiches auf fast sämtlichen Gebieten des Wirtschaftslebens und der kulturellen Betätigung und durch Inanspruchnahme fast aller bisher den Einzelstaaten noch verbliebenen Finanzquellen für das Reich das Feld der einzelstaatlichen Wirksamkeit so einzuengen, daß ihnen ein selbstständiges staatliches Eigenleben unmöglich wird.
Angesichts der furchtbaren Not des deutsche Volkes erachtet es der bayerische Landtag als eine ernste Gefahr für den Bestand des Reiches, wenn durch grundsätzliche Verschiebung des bisherigen Verhältnisses zwischen Reich und Einzelstaaten Zwietracht in das deutsche Volk getragen und die freudige Mitarbeit wertvoller Teile des Gesamtvolkes an dem Wiederaufbau des Deutschen Reiches gelähmt wird. Durch eine Gewaltpolitik, die das Selbstbestimmungsrecht der deutschen Stämme außer acht läßt, wird keine Einigkeit erzielt. Nur ein Reich, das auf dem ausgesprochenen Willen seiner Gliedstaaten beruht, wird sich aus der tiefen Erniedrigung der Gegenwart wieder zu einer besseren Zukunft emporarbeiten können. Der bayerische Landtag beauftragt deshalb die bayerische Regierung, die Rechte des bayerischen Volkes im Sinne dieser Entschließung mit allem Nachdruck bei Reichsregierung und Nationalversammlung zu vertreten.
Quelle:
Ursachen und Folgen, Bd. 3, S. 122f.
Bild:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/bf/Weimar_Republic_-_Bavaria_%281925%29.svg/1920px-Weimar_Republic_-_Bavaria_%281925%29.svg.png