Juli 1930
16. Juli
Der Reichstag lehnt die Deckungsvorlage der Reichsregierung, die eine Deckung des Haushaltsdefizits und Steuererhöhungen vorsah, mit 256 zu 193 Stimmen ab. Die Regierung Brüning beschließt das abeglehnte Gesetz in abgewandelter Form als Notverordnung umzusetzen. Dies geschieht durch den Reichspräsidenten unter Anwendung des Artikels 48.
[Overesch/Saal, S. 475]