Juli 1930
16. Juli
Der Reichstag lehnt die Deckungsvorlage der Reichsregierung, die eine Deckung des Haushaltsdefizits und Steuererhöhungen vorsah, mit 256 zu 193 Stimmen ab. Die Regierung Brüning beschließt das abeglehnte Gesetz in abgewandelter Form als Notverordnung umzusetzen. Dies geschieht durch den Reichspräsidenten unter Anwendung des Artikels 48.
[Overesch/Saal, S. 475]
18. Juli
Der Reichstag stimmt mit 236 zu 221 Stimmen für den SPD-Antrag auf Aufhebung der Notverordnung vom 16. Juli. Daraufhin lässt Brüning den Reichstag durch den Reichspräsidenten sofort auflösen und erlässt das Gesetz in abgewandelter Form erneut als Notverordnung.
[Kolb, S. 133]