Dezember 1933
1. Dezember
Durch das „Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“ wird die NSDAP zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts gemacht. Dadurch wird der seit Juli 1933 de facto existierende Einparteienstaat auch rechtlich abgesichert.
[Tofahrn, S. 31]