Juni 1933
22. Juni
Das NS-Regime erlässt ein Betätigungsverbot für die „staats- und volksfeindliche“ SPD. Dadurch wird die SPD zu einer illegalen Vereinigung erklärt und ist zur Auflösung gezwungen.
[Bauer, S. 212-213]
27. Juni
Die DNVP löst sich nach dem Rücktritt Hugenbergs als Parteivorsitzender selbst auf. Formal war sie nach wie vor an der Regierung beteiligt. Die DNVP-Mitglieder, welche nicht bereits zuvor zur NSDAP übertraten, werden von der NSDAP aufgenommen. Auch die DVP und die Deutsche Staatspartei lösen sich Ende Juni selbst auf.
[Bauer, S. 212-213]