Paul Jorns
1871-1942
- Jurist
- Reichsanwalt
Jorns arbeitete im Kaiserreich nach seiner juristischen Ausbildung in der Militärgerichtsbarkeit als Kriegsgerichtsrat. Dieses Amt bekleidete er auch nach dem Zusammenbruch des Kaiserreichs in der Garde-Kavallerie-Schützen-Division. Als er 1919 mit der Aufklärung der Mordfälle Karl Liebknechts und Rosa Luxemburgs beauftragt wurde, zeigte sich seine konservative Gesinnung. Jorns unternahm wenig oder nichts gegen die Vertuschung der Hintergründe der Tat und entließ Verdächtige aus der Untersuchungshaft. Jorns hatte deshalb maßgeblichen Anteil daran, dass der Mordfall der beiden KPD-Führer nie völlig aufgeklärt werden konnte. Umso erstaunlicher ist es, dass er nach diesem Prozess eine steile Karriere erlebte, die ihn in den Rang eines Reichsanwalts hob. 1928 strengte Jorns zusammen mit einem Kollegen einen Prozess wegen Beleidigung gegen einen Journalisten an, der Jorns aufgrund des Liebknecht-Luxemburg-Falls mangelnde juristische Kompetenz vorwarf. Am Ende des aufsehenerregenden Prozesses, bei dem Paul Levi die Verteidigung übernahm, wurde der angeklagte Journalist freigesprochen, erhielt aber nach mehreren Berufungsverfahren eine 500 Mark Geldstrafe. Im Dritten Reich setzte sich Jorns‘ Aufstieg fort. Er trat 1933 in die NSDAP ein, wurde 1934 an den Volksgerichtshof berufen und stieg 1936 in den Rang eines Oberreichsanwalts auf.