Gustav von Kahr
1862-1934
- Bayerischer Außenminister
- Bayerischer Ministerpräsident
- Bayerischer Generalstaatskommissar
Nach einem Jurastudium in München arbeitete Kahr zunächst als Verwaltungsjurist, wechselte 1902 in das Bayrische Innenministerium und stieg im Ersten Weltkrieg zum Regierungspräsidenten von Oberbayern auf. 1920 übernahm er das Amt des Ministerpräsidenten. Durch die Einführung der Einwohnerwehren und die Auflösung der Arbeiter- und Soldatenräten begründete er den Ruf Bayerns als „Ordnungszelle“ des deutschen Reiches. Nach dem die Republikschutz-Verordnung 1921, welche die Auflösung der Einwohnerwehren vorsah, in Kraft getreten ist, trat er vom Amt des Ministerpräsidenten zurück. Ende September 1923 wurde Kahr zum Generalstaatskommissar ernannt und mit zahlreichen Vollmachten ausgestattet. Kurz nach seinem Amtsantritt verhängt er den Ausnahmezustand über Bayern. Während des Hitler-Putsches beteiligte sich Kahr, entgegen der Erwartungen der Putschisten, nicht an dem Aufstand, sondern leitete Gegenmaßnahmen ein. Der Putsch konnte durch den Einsatz der bayrischen Landespolizei beendet werden. Im Februar 1924 legte Kahr seine politischen Ämter nieder. Im Zuge des „Röhm-Putsches“ wurde Kahr von Angehörigen der SS ermordert.