100 Jahre Frauen im Richteramt
Am 11. Juli 1922 verabschiedete der Reichstag das „Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege“. Vor genau 100 Jahren wurden damit Frauen zum Richteramt und als Staatsanwältinnen zugelassen. Eine zentrale Forderung der Weimarer Verfassung von 1919 wurde damit endlich eingelöst: Denn Artikel 128 bestimmte: „Alle Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte werden beseitigt.“
Gleichberechtigung ist aber nur der Anfang auf dem Weg zur Gleichstellung: Bis zur Zerstörung der Republik 1933 schafften es nur wenige Frauen in die juristischen Berufe. Im Haus der Weimarer Republik wird auf eine von ihnen hingewiesen: Marie Munk. Als eine der ersten Frauen erhielt sie 1924 die Anwaltszulassung. Ab 1930 war sie Landgerichtsrätin in Berlin. Als zweite Vorsitzende des Deutschen Juristinnenvereins lag ihr besonders das Ehe- und Familienrecht am Herzen, in dem sie bahnbrechende Neuerungen anstieß. So geht die heute gültige Zugewinngemeinschaft auf ihre Vorschläge zurück.
Und heute? 2020 lag der Frauenanteil in der Rechtspflege bei 47,5 %, in Führungspositionen allerdings nur bei 28,5%. Ein langer Weg, der vor 100 Jahren begann, ist noch nicht am Ende.