Gedenktafel wurde eingeweiht
Am 20. März wurde am Bundesarbeitsgericht in Erfurt eine Gedenktafel für Hugo Preuß eingeweiht.
Am Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist eine Gedenktafel für den Staatsrechtler Hugo Preuß eingeweiht worden. Damit wird am gleichnamigen Platz an den überzeugten Demokraten erinnert, der als Vater der Weimarer Reichsverfassung gilt. Die Gedenktafel wurde vom Weimarer Republik e.V. in Kooperation mit dem Bundesarbeitsgericht aufgestellt und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der Thüringer Staatskanzlei gefördert.
Bereits seit der Einweihung des Neubaus im Jahr 1999 infolge der Sitzverlegung von Kassel nach Erfurt ist der Platz am Bundesarbeitsgericht nach Hugo Preuß benannt. Dies ging auf die Initiative des Vorsitzenden Richters Prof. Franz Josef Düwell zurück, der mit dieser Maßnahme an den „Vater“ der Weimarer Reichsverfassung erinnern wollte, in der erstmals ein Arbeitsrecht kodifiziert wurde. Am Platz gab es bislang jedoch keine Erläuterung, Passanten blieb der Name Hugo Preuß daher zumeist unbekannt. Mit der Installation einer Gedenktafel wurde dieses Defizit nun beseitigt, sie beschreibt sein Leben und Wirken in Texten und Bildern.
Hugo Preuß wuchs in einer vermögenden Berliner Kaufmannsfamilie auf und studierte Rechtswissenschaften. Er schlug eine wissenschaftliche Karriere als Staatsrechtler ein, doch der Professorentitel war für ihn wegen seines jüdischen Glaubens an staatlichen Hochschulen nicht erreichbar. Das wurde erst 1906 an der privaten Berliner Handelshochschule möglich, deren Leitung er später übernahm. Politische Erfahrungen sammelte er als Stadtrat in Berlin, 1918 war er einer der Gründer der linksliberalen DDP.
Die Novemberrevolution ließ das Kaiserreich wie ein Kartenhaus zusammenfallen. Die Fürsten dankten ab, die alte Ordnung zerfiel. In der Revolution avancierte Hugo Preuß zum Reichsinnenminister und wurde einer der Väter der neuen Republik. Nun kam es darauf an, dem Land ein neues Grundgerüst zu geben, eine Verfassung, die von einer breiten Mehrheit akzeptiert wird. Am 14. November 1918 übertrug Friedrich Ebert diese Aufgabe an Hugo Preuß. Der Staatsrechtler war zuvor durch ein innovatives Konzept in Erscheinung getreten: Er orientierte sich an der Genossenschaftsidee und wollte den autoritären Obrigkeitsstaat durch einen demokratischen Volksstaat ersetzen. In wenigen Wochen entwarf er die neue Reichsverfassung, die sich schon bald zum Vorbild für andere Länder entwickelte.
Als die Regierung am Versailler Vertrag zerbrach, trat Hugo Preuß am 20. Juni 1919 zurück, weshalb sein Name nicht unter der neuen Verfassung steht. Bis zu seinem Tod 1925 setzte er sich für die Demokratie ein.

