Ministerpräsident Scheidemann wird es richten
Am 13. Februar 1919 trat das erste ordentliche Kabinett der Weimarer Republik unter Vorsitz Philipp Scheidemanns zusammen. Als "Ministerpräsident" - der Titel Reichskanzler wurde später wieder eingeführt - leitete er eine Koalition von MSPD, DDP und Zentrum, die vor gewaltigen Aufgaben stand. Neben der Bewältigung der sozialen Kriegsfolgen und den Verhandlungen mit der Entente, stand u.a. die Reform und Demokratisierung der Verwaltung, des Bildungswesens und der Armeeorganisation auf dem Arbeitsplan der Regierung. Von der Niederschlagung der zahlreichen Aufstände im Reichsinnern und dem Krieg um Posen ganz zu schweigen. Dass die Regierung nicht alle diese Aufgaben gleichzeitig lösen konnte, ist offensichtlich.
Volltext:
Programm der Reichsregierung Scheidemann, 13. Februar 1919
Die Verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung ist der alleinige Träger der Reichsgewalt.
Festigung der Einheit des Reichs durch eine starke Zentralgewalt. Einheitliche Führung der Außenpolitik, einschließlich der auswärtigen Wirtschaftspolitik.
1. Außenpolitik
- Herbeiführung sofortigen Friedensschlusses, Festhalten an den Grundsätzen des Präsidenten der Vereinigten Staaten unter Ablehnung jeden Gewaltfriedens.
- Wiederherstellung eines deutschen Kolonialgebiets.
- Sofortige Rückgabe der deutschen Kriegsgefangenen.
- Gleichberechtigte Beteiligung am Völkerbund. Gleichzeitige und gegenseitige Abrüstung. Obligatorische Schiedsgerichte zur Vermeidung der Kriege. Abschaffung der Geheimdiplomatie.
2. Innenpolitik
- Demokratische Verwaltung. Beseitigung aller Bevorzugungen bei der Besetzung von Beamtenstellen. Heranziehung der Frauen zum öffentlichen Dienst entsprechend den auf allen Gebieten vermehrten Frauenaufgaben.
- Hebung der allgemeinen Volksbildung durch höchste Entwicklung des Schulwesens von unten auf. Jedem Kind ist ohne Rücksicht auf Vermögensverhältnisse der Zugang zu den höchsten Ausbildungsstufen gemäß seiner Begabung zu ermöglichen. Ertüchtigung der Jugend.
- Schaffung eines auf demokratischen Grundlagen aufgebauten Volksheeres zum Schutz des Vaterlandes unter wesentlicher Herabsetzung der Dienstzeit. Jeder Truppenteil wählt einen Vertrauensausschuß zur Mitwirkung bei Verpflegung (Kantine), Urlaub und Unterbringung sowie bei Beschwerden. Entlassung der in den Kasernen befindlichen Soldaten, auch des Jahrgangs 1899. Auflösung der militärischen Behörden, die nur für den Krieg geschaffen waren, und der heute als überflüssig zu erachtenden Friedensbehörden. Fürsorge für die bisherigen aktiven Offiziere und Unteroffiziere. Für die Übergangszeit Bestätigung der bisher von den Soldaten gewählten Führer, soweit sie sich bewährt haben.
- Ausreichende Fürsorge für die Kriegshinterbliebenen und Kriegsbeschädigten.
[…]
- Wirtschaftszweige, die nach ihrer Art und ihrem Entwicklungsstand einen privatmonopolistischen Charakter angenommen haben, sind der öffentlichen Kontrolle zu unterstellen. Soweit sie sich zur einheitlichen Regelung durch die Gesamtheit eignen, insbesondere Bergwerke und Erzeugung von Energie, und dadurch zur einheitlichen Regelung durch die Gesamtheit (Sozialisierung) reif geworden sind, sind sie in öffentliche oder gemischtwirtschaftliche Bewirtschaftung oder auf Reich, Staat, Gemeindeverbände oder Gemeinden zu übernehmen.
- Die Koalitionsfreiheit ist für jedermann in der Verfassung festzulegen. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen sind zwischen den Organisationen der Unternehmer, Arbeiter und Angestellten zu vereinbaren. Ihre Durchführung ist durch Vertretung der beteiligten Arbeiter und Angestellten zu überwachen. Das gesamte Arbeitsrecht ist den neuen Verhältnissen anzupassen.
- Auf sozialpolitischem Gebiet sind in Angriff zu nehmen die planmäßige Verbesserung der Volksgesundheit, die Wohnungsfürsorge, der Ausbau des Mutterschutzes, der Säuglings- und Jugendfürsorge. […]
Sicherstellung der persönlichen und staatsbürgerlichen Rechte des einzelnen, Gewissensfreiheit und Freiheit der Religionsausübung, Freiheit der Meinungsäußerung in Wort und Schrift, Freiheit und Presse, Wissenschaft und Kunst, der Versammlung und Vereinigung.
Quelle:
Ursachen und Folgen, Bd. 3, S. 255f.
Bild:
https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_Scheidemann#/media/File:Bundesarchiv_Bild_175-01448,_Berlin,_Reichskanzlei,_Philipp_Scheidemann.jpg