Berliner Tageblatt: "Fort mit der Blockade!"
Die Friedensverhandlungen schreiten voran, doch immernoch steht der deutsche Außenhandel unter der Kontrolle der Entente. Diese hatte während des Krieges eine Blockade gegenüber dem Reich verhängt, wovon insbesondere die Lebensmittelversorgung betroffen war. Nun wird diese Blockade und das hiermit verbundene Sanktionsregime immerhin teilweise gelockert. Firmen aus neutralen Staaten können nun Handel mit Deutschland treiben ohne befürchten zu müssen auf einer "schwarzen Liste" der Entente zu landen.
Volltext:
Berlin, 29. März. (W.T.B.)
Der Oberkommandierende der alliierten Armeen, Marschall Foch, telegraphierte am 28. März an seinen Vertreter, General Rudant, in Spa:
„Im Verfolg der der deutschen Regierung bezüglich der Einfuhr von Lebensmitteln und der Ausfuhr von Waren gemäß des Brüsseler Abkommens gemachten Mitteilungen wird folgendes zur Ergänzung mitgeteilt: Um Deutschland bei der Erlangung der Kredite in neutralen Ländern für den Ankauf von Lebensmitteln zu helfen und gemäß der von den Delegierten in Brüssel übernommenen Verpflichtungen diese Frage zu prüfen, teilen die assoziierten Regierungen mit, daß in keinem neutralen Lande eine Firma in Zukunft Gefahr laufen wird, aus dem Grunde auf die schwarze Liste gesetzt zu werden, weil sie a) Lebensmittel in den durch die assoziierten Regierungen gebilligten Grenzen und in Uebereinstimmung mit den von diesen aufgestellten Bestimmungen nach Deutschland ausgeführt hätte; b) Deutschland für den Ankauf dieser Lebensmittel Kredite eröffnet hätte; c) Waren, deren Ausfuhr aus Deutschland die assoziierten Regierungen genehmigt hätten, eingeführt hätte. Deutschland soll ermächtigt werden können, mit Firmen der neutralen Länder zu verhandeln und Handel zu treiben, selbst wenn diese auf den schwarzen Listen stehen. Unter Vorbehalt der Genehmigung des Obersten Blockaderates.“
So ist nun endlich durch die teilweise Aufhebung der schwarzen Listen die Voraussetzung gegeben, daß Deutschland von der Bestimmung des Brüsseler Abkommens Gebrauch machen kann, aus neutralen Ländern Lebensmittel einzuführen und mit seinen Ausfuhrwaren dafür zu bezahlen. Deutschland muß aber verlangen, daß auch der letzte Vorbehalt noch fällt; der Handel zwischen Deutschland und den Neutralen darf nicht länger abhängen von der Genehmigung und der Aussicht des Obersten Blockaderates. Unser Handelsverkehr muß wieder ganz frei werden, sonst bleiben wir zahlungsunfähig. Unsere Forderung muß lauten: Fort mit der Blockade, fort mit den schwarzen Listen!
Quelle:
Das Berliner Tageblatt vom 30. März 1919, 48:139 (1919), Morgen-Ausgabe, S. 1.