Die Weimarer Republik – Deutschlands erste Demokratie

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Gesetz über die vorläufige Reichswehr

Mit dem vorliegenden Gesetz über die Bildung einer vorläufigen Wehrmacht versuchte sich die Reichsregierung einen einheitlichen militärischen Arm zu schaffen und das Chaos der unmittelbaren Revolutionszeit hinter sich zu lassen. Die im Gesetz festgelegte "demokratische Grundlage" der Reichswehr war kaum umzusetzen.

Volltext:

Die verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung hat in Übereinstimmung mit dem Staatenausschuss folgendes Gesetz beschlossen:

§ 1. Der Reichspräsident wird ermächtigt, das bestehende Heer aufzulösen und eine vorläufige Reichswehr zu bilden, die bis zur Schaffung der neuen reichsgesetzlich zu ordnenden Wehrmacht die Reichsgrenzen schützt, den Anordnungen der Reichsregierung Geltung verschafft und die Ruhe und Ordnung im Innern aufrechterhält.

§ 2. Die Reichswehr soll auf demokratischer Grundlage unter Zusammenfassung bereits bestehender Freiwilligenverbände und durch Anwerbung von Freiwilligen gebildet werden. Bereits bestehende Volkswehren und ähnliche Verbände können ihr angegliedert werden.

Offiziere und Unteroffiziere aller Art und Beamtenpersonal des bestehenden Heeres sowie dessen Einrichtungen und Behörden können in die Reichswehr übernommen werden.

Bewährten Unteroffiziere und Mannschaften ist die Offizierslaufbahn zu eröffnen.

Offiziere und Unteroffiziere, die in die Reichswehr eintreten, sollen in erster Linie bei Übernahme in die künftige Wehrmacht berücksichtigt werden.

§ 3. Die Angehörigen der Reichswehr gelten für die Dauer ihrer Zugehörigkeit als Heeresangehörige im Sinne der reichsgesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch der Versorgungsgesetze.

§ 4. Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnisvertrages vom 23. November 1870 […], in Württemberg nach näherer Bestimmung der Militärkonvention vom 21./25. November 1870 […] zur Anwendung.

§ 5. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und mit dem 31. März 1920 außer Kraft.

 

Der Reichspräsident: Ebert.                                                     Der Reichswehrminister: Noske

[Walther] Reinhardt [Preußischer Kriegsminister, Anm.]

Kommandostruktur des Reichsheeres

Quelle:

Ursachen und Folgen, Bd. 3, S. 525.

 

Bild:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/91/Kommandostruktur_des_Reichsheeres.jpg

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Ein Projekt des Weimarer Republik e.V. mit freundlicher Unterstützung

Glossar

Abkürzungs- und Siglenverzeichnis der verwendeten Literatur:

ADGBAllgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund
AEGAllgemeine Elektricitäts-Gesellschaft
AfA-BundGeneral Free Federation of Employees
AVUSAutomobil-Verkehrs- und Übungsstraße
BMWBayrische Motorenwerke
BRTBruttoregistertonne
BVPBayerische Volkspartei
CenterZentrumspartei
DAPDeutsche Arbeiterpartei
DDPDeutsche Demokratische Partei
DNTDeutsches Nationaltheater
DNVPDeutsch-Nationale Volkspartei
DVPDeutsche Volkspartei
KominternCommunist International
KPDKommunistische Partei Deutschlands
KVPKonservative Volkspartei
MSPDMehrheitssozialdemokratische Partei Deutschlands
NSNationalsozialismus
NSDAPNationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei; Nazipartei
NVNationalversammlung
O.C.Organization Consul
OHLOberste Heeresleitung
RMReichsmark
SASturmabteilung; Brownshirts
SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands
SSSchutzstaffel
StGBPenal Code
UfAUniversum Film Aktiengesellschaft
USPDUnabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands
VKPDVereinigte Kommunistische Partei Deutschlands
ZentrumDeutsche Zentrumspartei
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(zusammengestellt von Dr. Jens Riederer und Christine Rost, bearbeitet von Stephan Zänker)